Leeheim ist der westlichste Stadtteil von Riedstadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau.
Die älteste erhaltene Erwähnung von Leeheim datiert von 766 und findet sich im Lorscher Codex. Ein Dodo beurkundete mit dem dort dokumentierten Eintrag eine Schenkung an das Kloster Lorsch. In historischen Dokumenten findet sich der Ortsname von Leeheim unter anderem in den Schreibweisen: Leheim (Ersterwähnung 766), Leithen (1177), Leheym und Lehem (1312), sowie Lehem (1556).
Grundherren waren zunächst die Herren von Wolfskehlen, später die Grafen von Katzenelnbogen. In der Verwaltungsstruktur der Grafschaft Katzenelnbogen gehörte Leeheim zum Amt Dornberg.
Besitz vor Ort hatten das Stift St. Alban vor Mainz und das Kloster Eberbach. 1131 verkaufte Aufhelm von Gummeldingen seinen Hof mit 13 Huben Land dem Kloster Eberbach, weil er sich an einem Kreuzzug beteiligen wollte. Am 26. Januar 1177 bestätigte Papst Alexander III. dem Abt Arnold von Eberbach die Besitzungen seines Klosters zu Leeheim und Papst Lucius III. bestätigte am 21. November 1184 dem St. Albanstift dessen sämtlichen Schenkungen, Privilegien und inkorporierte Kirchen, unter anderem auch die Besitzungen in Leeheim. St. Alban besaß in Leeheim unter andern das Patronat über die Kirche sowie den großen und kleinen Zehnten. Weiter war es zusammen mit dem Kirchenkasten für die örtliche Kirche baunterhaltungspflichtig.
1457 heiratete Anna von Katzenelnbogen, Erbtochter Philipps des Älteren, Landgraf Heinrich III. von Hessen. Mit dem Tod Philipps 1479 fiel die Grafschaft Katzenelnbogen – und damit auch Leeheim – an die Landgrafschaft Hessen.
Im Zuge der Reformation unter Landgraf Philipp I. wurde Leeheim 1536 evangelisch. Bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen unter seinen Erben 1567 gelangte Leeheim an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.
1578 trat das Kloster Eberbach zwei Höfe in Leeheim mit allem Zubehör an Landgraf Georg I. ab. Dieser veranlasste auch, dass die von seinem Kanzler, Johann Kleinschmidt, zusammengestellte Sammlung Landrecht der Obergrafschaft Katzenelnbogen dort rechtsverbindlich wurde. Sie galt in Leeheim als Partikularrecht, subsidiär ergänzt durch das Gemeine Recht, bis ans Ende des 19. Jahrhunderts. Erst das Bürgerliche Gesetzbuch, das einheitlich im ganzen Deutschen Reich galt, setzte zum 1. Januar 1900 das alte Partikularrecht außer Kraft.
Im Dreißigjährigen Krieg wurde Leeheim zu über 70 % zerstört. 1666 fiel fast die Hälfte der Einwohner der Pest zum Opfer. Das Land kam auch weiterhin nicht zur Ruhe: Noch mehrfach wurden Leeheim und Umgebung bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts mit Krieg überzogen.[Anm. 1] Von 113 Wohnhäusern, die Leeheim 1628 aufwies, standen 1690 nur noch 30.
1794 lag ein Großteil des Grundbesitzes weiterhin bei den Hofgütern Hainer Hof, Kammerhof und Mönchsgut sowie bei der Kirche.
Leeheim entwickelte sich nach dem Zweiten Weltkrieg von einem Bauerndorf zu einer Arbeiterwohngemeinde.
Quelle: Wikipedia
Schreiben Sie einfach eine Nachricht, oder rufen Sie an.
Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.